Verhinderungspflege – Auszeit für pflegende Angehörige

In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent sein zu können. Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zum Ausspannen in den Urlaub. Damit die Pflegebedürftigen auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Als Verhinderungspflege bezeichnet man die Ersatz- oder Urlaubspflege für Pflegebedürftige, wenn deren Angehörige sich eine Erholung gönnen, vorübergehen abwesend sind oder die Versorgung aus anderen Gründen nicht gewährleisten können.

Da die Verhinderungspflege die Pflegeperson(en) ersetzt, ist auch der Leistungsinhalt nicht beschränkt. Es können körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung in Anspruch genommen werden: also all die Tätigkeiten können ersetzt werden, die ansonsten die Pflegeperson erbringt.

Unterstützung bei der Finanzierung der Verhinderungspflege gibt es von der Pflegekasse. Über die Höhe einer möglichen Förderung sowie über alle Details beraten wir Sie gerne.

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